Rücknahme- und Verwertungspflichten nach den Bestimmungen des Verpackungsgesetzes
Als Hersteller / vertreiber im Sinne von §3 Abs. 8 und 9 VerpackV bringt ZFW Verkaufsverpackungen in den Verkehr und unterliegt damit hinsichtlich Verkaufverpackungen den Rücknahme- und Verwertungspflichen nach den Bestimmungen der Verpackungsverordnung.
Für das aktuelle Kalenderjahr garantiert Noventiz GmbH duch Ausfertigung eines Zertifikates die Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungspflichten nach den Bestimmungen der Verpackungsverordnung in Bezug auf alle von ZFW in Verkehr gebrachten und an die gemeldeten Verkaufverpackungen.